Realitäts-Agnostizismus

Der Realitäts-Agnostizismus (RA) ist eine methodische erkenntnistheoretische Position. Er untersucht Wahrheit, Erkenntnis und die Konstitution von Gegenständen innerhalb eines kognitiven und funktionalen Beschreibungsrahmens, ohne dabei metaphysische oder ontologische Annahmen vorauszusetzen. Aussagen über eine etwaige „Realität an sich“ werden vom RA weder bejaht noch verneint. Diese Enthaltung ist keine inhaltliche Aussage über eine solche Realität, sondern eine Konsequenz seiner methodischen Grundprinzipien.

Leitgedanke

„Worauf gezeigt, ist unabhängig davon was darüber gedacht, nicht was darunter verstanden wird.“

Dieser Merksatz bringt die Grundstruktur des Realitäts-Agnostizismus zum Ausdruck. Seine ungewöhnliche Form ist bewusst gewählt: Er verzichtet darauf, bereits einen Gegenstand vorauszusetzen. Stattdessen verweist er unmittelbar auf die drei Konstitutionsmomente Zeigen, Denken und Verstehen. Erst in ihrem untrennbaren Zusammenspiel konstituiert sich ein Gegenstand, über den sinnvoll gesprochen und dessen Eigenschaften geprüft werden können.


Grundprinzipien

1. Wahrheit als hergestellte Übereinstimmung

Wahrheit gilt als ein relationales Ereignis, das im Moment der Feststellung eintritt, wenn eine zuvor formulierte Erwartung oder Vorhersage mit dem Ergebnis eines durchführbaren Prüfverfahrens übereinstimmt. Sie entsteht somit im Abgleich zwischen Prognose und Beobachtung, nicht als Eigenschaft von Aussagen unabhängig von ihrem Prüfzusammenhang.


2. Wahrheitsfähigkeit als an Prüfverfahren gebundene Möglichkeit

Nur Aussagen, zu denen ein prinzipiell durchführbares Prüfverfahren angegeben werden kann, gelten im RA als wahrheitsfähig. Aussagen, denen ein solches Verfahren nicht zugeordnet wird oder nicht zugeordnet werden kann, werden nicht als falsch, sondern als nicht-wahrheitsfähig eingestuft.

Der RA macht dabei keine apriorischen Vorgaben darüber, welche Prüfverfahren zulässig oder angemessen sind. Jedes prinzipiell durchführbare Verfahren kann zur Wahrheitsprüfung vorgeschlagen werden. Ob sich ein Verfahren bewährt, ist selbst Gegenstand viabilitätsbezogener Erkenntnis und nicht Voraussetzung von Wahrheit.

Auch die Zuordnung eines Prüfverfahrens zu einer Behauptung gehört selbst zum Beschreibungssystem und wird vom RA nicht vorgegeben.


3. Gegenstandskonstitution durch Zeigen, Denken und Verstehen

Im RA ist ein Gegenstand keine vorausgesetzte Entität, auf die sich Denken oder Aussagen nachträglich beziehen. Ein Gegenstand konstituiert sich vielmehr erst im und durch das untrennbare Zusammenspiel von Zeigen, Denken und Verstehen.

Diese drei Begriffe bezeichnen keine psychischen Vorgänge und keine Eigenschaften von Gegenständen. Sie beschreiben analytisch unterscheidbare Strukturmomente der Gegenstandskonstitution.

  • Zeigen beschreibt das Strukturmoment der Hervorhebung dessen, worauf Bezug genommen wird.
  • Denken beschreibt das Strukturmoment der Konkretisierung.
  • Verstehen beschreibt das Strukturmoment der Einordnung.

Die Begriffe dienen der Beschreibung der Struktur der Gegenstandskonstitution. Auf der Ebene der Erklärung können sie näherungsweise durch Begriffe wie Gewahrwerden, Wiedererkennen oder Zusammenhänge herstellen veranschaulicht werden. Diese Erläuterungen dürfen jedoch nicht mit den Strukturmomenten selbst verwechselt werden.

Erst in der untrennbaren Einheit von Zeigen, Denken und Verstehen konstituiert sich ein Gegenstand, über den sinnvoll gesprochen und dessen Eigenschaften geprüft werden können.


4. Erkenntnis als Zuwachs an viablen Informationen

Erkenntnis wird funktional bestimmt: Sie liegt vor, wenn Informationen gewonnen werden, die sich in Handlungen, Kommunikation oder Vorhersagen als tragfähig – also viabel – erweisen.

Ein Bezug zu einer objektiven oder unabhängig existierenden Welt wird hierfür im RA weder vorausgesetzt noch behauptet.


5. Methodische Enthaltung gegenüber nicht-wahrheitsfähigen Aussagen

Der Realitäts-Agnostizismus enthält sich grundsätzlich sowohl einer Bejahung als auch einer Verneinung von Aussagen, denen kein prinzipiell durchführbares Prüfverfahren zugeordnet wird oder zugeordnet werden kann. Solche Aussagen gelten im RA nicht als falsch, sondern als nicht-wahrheitsfähig.

Dies gilt unabhängig davon, worauf sich eine Behauptung bezieht. Der RA trifft daher weder positive noch negative Aussagen über Behauptungen, die diese Bedingung nicht erfüllen. Diese Enthaltung beruht nicht auf einer inhaltlichen Aussage über den Gegenstand einer Behauptung, sondern ausschließlich auf der konsequenten Anwendung des Wahrheitsbegriffs und der methodischen Grundprinzipien des RA.


Abgrenzung zu Realismus und Antirealismus

Der Realitäts-Agnostizismus ist weder dem wissenschaftlichen Realismus noch dem Antirealismus eindeutig zuzuordnen.

Im Gegensatz zum Realismus behauptet er nicht, dass Aussagen über eine beobachtungsunabhängige Welt wahr sein können, weil er die Möglichkeit solcher Aussagen grundsätzlich infrage stellt. Der Realismus setzt voraus, dass es eine objektive Realität „an sich“ gibt, zu der Aussagen wahr oder falsch sein können – eine Voraussetzung, die im Realitäts-Agnostizismus mangels prüfbarer Referenz suspendiert wird.

Dem Antirealismus wiederum steht der Realitäts-Agnostizismus ebenfalls fern, insofern er sich nicht inhaltlich gegen die Existenz einer unabhängigen Realität positioniert. Antirealistische Positionen bestreiten häufig die Existenz oder Relevanz einer ontologisch unabhängigen Welt. Der Realitäts-Agnostizismus verzichtet hingegen bewusst auf jede Positionierung zu dieser Frage. Er betrachtet sie als nicht entscheidbar, da sie sich auf keinen im Sinne des RA konstituierbaren Gegenstand bezieht und keinem prinzipiell durchführbaren Prüfverfahren zugänglich ist.

Die Enthaltung gegenüber ontologischen Grundannahmen ist somit kein Ausdruck von Unentschlossenheit, sondern eine systematische Folge der erkenntnistheoretischen Grundprinzipien des Realitäts-Agnostizismus. Während sowohl Realismus als auch Antirealismus letztlich metaphysische Positionen über das Sein der Welt vertreten, suspendiert der Realitäts-Agnostizismus solche Aussagen aus methodischen Gründen.


Typische Missverständnisse

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, den Realitäts-Agnostizismus mit religiösem oder weltanschaulichem Agnostizismus gleichzusetzen. Während letzterer üblicherweise auf die Unentscheidbarkeit metaphysischer Gottesfragen verweist, bezieht sich der Realitäts-Agnostizismus auf die strukturelle Prüfgrenze von Aussagen über eine weltunabhängige Realität überhaupt. Die Enthaltung gegenüber der Frage nach der „Realität an sich“ ist keine metaphysische Zurückhaltung, sondern folgt methodisch aus den Kriterien für Wahrheitsfähigkeit und Gegenstandskonstitution.

Ebenso wird er gelegentlich mit dem radikalen Konstruktivismus verwechselt. Zwar betont auch dieser die Konstruktion von Wissen, doch der Realitäts-Agnostizismus macht keine Behauptung darüber, ob es „außerhalb“ des Konstitutionsprozesses etwas gibt oder nicht – er spricht der Frage selbst die Wahrheitsfähigkeit ab, solange weder ein konstituierbarer Gegenstand noch eine prüfbare Referenz angegeben werden können. Konstruktion wird dabei nicht absolut gesetzt, sondern funktional verstanden.



Praktische Beispiele zur Veranschaulichung


Beispiel 1: Temperaturmessung


Eine Wetterstation zeigt 15 °C an. Der Realitäts-Agnostizismus betrachtet die Aussage „Es ist 15 °C“ als wahrheitsfähig nur im Rahmen eines benannten und durchführbaren Messverfahrens. Die Wahrheit liegt nicht in der Temperatur „an sich“, sondern in der Übereinstimmung zwischen dem Erwartungswert (z. B. „Heute sind es um 12 Uhr ca. 15 °C“) und dem tatsächlich gemessenen Wert – im Moment dieser Feststellung. Was als „Temperatur“ gilt, ist Ergebnis eines Messmodells und seiner kognitiven Einbettung (z. B. Thermodynamik, Skalenverständnis, etc.).



Beispiel 2: Pluto als Planet


Am Beispiel „Pluto“ wird besonders deutlich, wie stark unsere Objektkonstitution durch sprachliche und konzeptuelle Strukturen geprägt ist. Wenn Pluto von der astronomischen Gemeinschaft neu klassifiziert wird – etwa vom Planeten zum Zwergplaneten –, dann betrifft diese Änderung nicht eine Entität mit einem stabilen Wesen, sondern den Referenzrahmen, innerhalb dessen bestimmte Eigenschaften für kategoriale Zuordnungen relevant werden.


Dabei bleibt das, was über Pluto im Rahmen stabiler Messungen ausgesagt wird – etwa seine Masse, Umlaufbahn, Zusammensetzung – innerhalb desselben theoretischen Rahmens konstant. Aber diese Aussagen sind immer abhängig von einem bestimmten Mess- und Deutungssystem. Es ist also nicht so, dass ein „identischer Pluto“ beobachtet und unterschiedlich bezeichnet würde – vielmehr verändert sich die Art, wie wir über etwas sprechen und was genau wir mit dem Ausdruck „Pluto“ meinen, je nach begrifflicher Rahmung.


Beispiel 3: Behauptung einer Welt „an sich“


Die Aussage „Es gibt eine Welt unabhängig von jeder Beobachtung“ ist nicht-wahrheitsfähig, da es kein denkbares Verfahren gibt, durch das ihre Gültigkeit ohne Rückgriff auf kognitive Strukturen bestätigt oder widerlegt werden könnte. Solche Aussagen enthalten keinen herstellbaren Gegenstand und überschreiten die Kriterien, die im Realitäts-Agnostizismus für sinnvolle Aussagen gelten. Daher folgt methodisch die Enthaltung gegenüber dieser Aussage – ohne daraus eine Gegenthese zu machen.



Beispiel 4: Erkenntnis im Alltag


Wenn ein Kind lernt, dass es durch Drücken eines Lichtschalters das Licht ein- und ausschalten kann, entsteht Erkenntnis im realitäts-agnostischen Sinn: Es wurde eine Information erworben, die sich in wiederholbarer Weise als viabel im Handeln erweist. Diese Erkenntnis wird nicht an einem metaphysischen Begriff der „Wirklichkeit des Lichts“ gemessen, sondern an der Tragfähigkeit der Information in praktischer Anwendung.



by Oliver Schubert